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12. Himmelswegelauf | 21. Juni 2025

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

  1. Der Himmelswegelauf wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Landessportbundes Sachsen-Anhalts veranstaltet. Veranstalter des Himmelswegelaufs ist der run e. V. (Talamtstraße 7, 06108 Halle (Saale)).
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und teilnehmender Person. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der teilnehmenden Person erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

  1. Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensjahr erreicht hat.
  2. Das Mitführen von Babyjoggern oder Hunden ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  3. Sportgeräte, die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder des Publikums der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden oder Gäste gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
  5. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der teilnehmenden Person dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
  6. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt die teilnehmende Person verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
  7. Für einzelne Disziplinen kann jeder teilnehmenden Person entsprechend ihrer avisierten Zielzeit ein Startblock zugeordnet werden. Die teilnehmende Person muss sich in diesem Fall in diesen oder einem hinteren Startblock zum Start aufstellen.
    Nachmeldende Personen werden zwingend dem letzten Startblock zugeordnet.

§ 3 Anmeldung

  1. Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot der teilnehmenden Person an den Veranstalter darstellt, ist ausschließlich durch Anmeldung über die Website der Veranstaltung möglich. Anmeldungen per Telefax oder Telefon sowie sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen.
  2. Jede teilnehmende Person kann sich selbst nur einmal für eine Disziplin anmelden. Doppelte Anmeldungen in der gleichen Disziplin werden nicht akzeptiert, d. h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person in einer Disziplin entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages.
  3. Mit der verbindlichen Abgabe des Angebots durch die teilnehmende Person werden durch das Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Für die Startberechtigung muss der Organisationsbeitrag beim Veranstalter fristgerecht eingegangen sein.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, eine teilnehmende Person jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, sie einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass die teilnehmende Person nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
  5. Das Meldegeld, bestehend aus dem Organisationsbeitrag zzgl. des Entgelts für gebuchte Zusatzleistungen wird mit der Anmeldung sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter nimmt Entgelte für Zusatzleistungen ggf. im Namen und auf Rechnung Dritter ein.
  6. Zahlungen können ausschließlich per Überweisung oder den auf der Website angebotenen alternativen Zahlweisen erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. fehlenden Zahlungseinganges nach zwei Banktagen werden grundsätzlich gelöscht. Nachmeldungen in den Meldebüros sind nur per Barzahlung möglich.
  7. Der Veranstalter stellt unmittelbar vor der Veranstaltung eine Meldebestätigung im Konto der teilnehmenden Person zur Verfügung. Diese Meldebestätigung enthält einen persönlichen Bestätigungscode, der bei der Abholung im Meldebüro vorgelegt werden muss. Ohne Bestätigungscode ist keine Teilnahme möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.
  8. Die Startunterlagen müssen persönlich bzw. unter Vorlage einer persönlich unterschriebenen Vollmacht der teilnehmenden Person gemeinsam mit der Meldebestätigung im Meldebüro abgeholt werden.
  9. Eine Zusendung der Unterlagen ist nicht möglich.
  10. Bei minderjährigen Personen muss eine vom Sorgeberechtigen persönlich unterschriebene Bestätigung zur Teilnahme des Minderjährigen vorgelegt werden. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.
  11. Die Startunterlagen sind sofort auf Vollständigkeit zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
  12. Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
  13. Bis zum regulären Meldeschluss besteht auf der Website der Veranstaltung unter „Mein Konto“ die Möglichkeit, unwiderruflich vom Start zurückzutreten und die bereits gezahlten Beträge in einen Gutschein umzuwandeln, der bis zum regulären Meldeschluss Gültigkeit hat. Dieser Gutschein kann dann von einer anderen Person zur Zahlung genutzt werden. Der Gutschein verfällt mit Ablauf der regulären Meldefrist. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein ist nur einmalig nutzbar. Die Einlösung des Gutscheins in den Meldebüros ist nicht möglich. Die nicht genutzte Restsumme verfällt mit der Buchung des Gutscheins. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen oder Aktionen kombinierbar.
  14. Der Veranstalter kann für einzelne Disziplinen ein organisatorisches Limit festsetzen, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Ummeldungen

  1. Ein Disziplinwechsel (z. B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Personen möglich. Es wird eine neue Meldung erstellt. Der bereits gezahlte Organisationsbeitrag wird für die Ummeldung angerechnet. Bei Ummeldung auf eine günstigere Disziplin erfolgt keine Rückzahlung der Differenz. Der Differenzbetrag, der zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltende höhere Organisationsbeitrag, ist zu zahlen. Bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Organisationsbeitrag. Wenn keine Zahlung erfolgt, wird die Ummeldung widerrufen.
  2. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung nach dem regulären Anmeldeschluss in den Meldebüros eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.

§ 5 Rücktritt durch die teilnehmende Person

  1. Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung. Ausgenommen davon ist die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“.
  2. Durch die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ wird der gezahlte Betrag abzüglich der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ zurückerstattet. Zahlungen per Gutschein werden nicht zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung des Vorgangs nach der Veranstaltung. Der Rücktritt muss vor dem Veranstaltungstag schriftlich angezeigt werden.

§ 6 Zeitmessung

  1. Die Zeitmessung erfolgt mittels Einwegtransponder, der an der Startnummer befestigt ist. Diese darf nicht geknickt bzw. verändert werden, da sonst die Zeitmessung nicht garantiert werden kann. Eine Rückgabe des Transponders ist nicht erforderlich.
  2. Es werden die Bruttozeiten erfasst. Die Platzierung erfolgt gemäß der DLO ausschließlich per Bruttozeiten.
  3. Einsprüche werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Deutschen-Leichtathletik-Verbandes bearbeitet. Ein Protest gegen die Platzierung ist innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisliste an das Kampfgericht zu stellen.

§ 7 Regelwidriges Verhalten

  1. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die teilnehmende Person von der Wertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Die Startnummer ist auf der Brust zu tragen.
  2. Die Begleitung von Teilnehmern mit Fahrrädern etc. ist nicht gestattet. Wird eine teilnehmende Person von einem nicht genehmigten Fahrrad oder anderem Begleitfahrzeug begleitet und betreut, erfolgt ihre sofortige Disqualifikation.
  3. Das Mitführen von sonstigen Hilfsmitteln wie Musikgeräten oder die Nutzung leistungssteigernder Mittel ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
  4. Die teilnehmende Person erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass keine weiteren Vorteile und Zahlungen von Dritten empfangen werden, die über den tatsächlichen Aufwand zur Teilnahme an der Veranstaltung hinausgehen.
  5. Beim Nordic Walking sind zwingend Walkingstöcke zu verwenden.

§ 8 Siegerehrungen

  1. Präsente zur Siegerehrung werden ausschließlich im Rahmen der Siegerehrungen ausgegeben. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.

§ 9 Zusatzleistungen

  1. Ansprüche auf bestellte Zusatzleistungen, die am Veranstaltungstag nicht genutzt oder abgeholt werden, verfallen mit Ende der Veranstaltung.

§ 10 Änderung und Ausfall der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der teilnehmenden Person.
  2. Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf die teilnehmende Person entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Anteil geringer war.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfenden. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Schäden der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für teilnehmende Personen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte oder medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der teilnehmenden Person durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.
  5. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern von der teilnehmenden Person selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 12 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der teilnehmenden Person auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der teilnehmenden Person in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.
  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen Dritten (derzeit Berlin Timing, Friedrich-Engels-Straße. 3, 15741 Bestensee) zum Zweck der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
  4. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gravur von Medaillen während der Veranstaltung an einen kommerziellen Dienstleister (derzeit MSM – Masters, Swim & More Sportvermarktungs GmbH, Waldstr. 36, 82335 Berg) Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt die teilnehmende Person jedoch nicht zugleich, dass sie diese Dienstleistung nutzen möchte.
  5. Es werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Person zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  6. Es werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Person zur Überprüfung und Darstellung des aktuellen Meldestatus im Internet veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen, dass diese Daten nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.
  7. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten werden im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der in Abs.1 genannten Daten zu diesem Zweck ein. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.
  8. Die teilnehmende Person kann der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten gemäß vorstehender Absätze 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 13 Widerrufsrecht

  1. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Halle (Saale).

Halle (Saale), Januar 2023